Haftungserklärung «UP STREAM SURFING»

Wichtige rechtliche Hinweise:

 

Bitte lesen Sie die nachfolgende Haftungserklärung aufmerksam durch. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie (im Folgenden auch „Teilnehmer“), nachstehende Haftungserklärung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von UP STREAM SURFING zur Kenntnis genommen zu haben. Die erwähnten AGB wurden bereits beim Buchungsvorgang zur Verfügung gestellt und können jederzeit online auf www.upstreamsurfing.com oder direkt vor Ort bei der Surf-Session eingesehen werden.

Die Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften sind für alle Teilnehmer verbindlich, die Teilnahme an dem der Surf-Session vorausgehenden Briefing ist verpflichtend. Den Anweisungen des Personals (einschließlich der Surfcoaches) ist stets Folge zu leisten. Die Benutzung des Systems von UP STREAM SURFING erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung.

  1. Teilnahmevoraussetzungen / (besondere) Risiken

Die Teilnahme ist grundsätzlich Personen vorbehalten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Buchung/Teilnahme von Minderjährigen bedarf einer schriftlichen Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten oder dessen/deren Anwesenheit während der Surf-Session.

Veranstaltungen im Outdoor- und Freestyle-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Die Teilnahme an den Surf-Sessions erfordert in jedem Fall einen sehr guten gesundheitlichen Allgemeinzustand und sehr gute Fitness. Bei den Surf-Sessions ist generell mit einem gewissen erhöhten Verletzungsrisiko zu rechnen. Der Teilnehmer ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, seine eigene Leistungsfähigkeit vor und während der Teilnahme an der Surf-Session korrekt einzuschätzen und erforderlichenfalls den Surfcoach auf (gesundheitliche oder andere) Einschränkungen, Schmerzen, Probleme oder dergleichen umgehend hinzuweisen. Dies gilt sowohl für bekannte als auch spontan auftretende Umstände.

Die Teilnahme an einer Surf-Session unter Drogen- oder Alkoholeinfluss sowie unter Einfluss von Psychopharmaka ist ausgeschlossen. Eine Teilnahme ist weiters ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer an Bluthochdruck, Risiken im Herz-Kreislauf System, Herzbeschwerden oder Epilepsie leidet, eine Schwangerschaft vorliegt oder sich der Teilnehmer vor der Teilnahme einer Augenoperation unterziehen musste.

Beim Auf-und Absteigen auf das UP STREAM SURFING System und das Surfbrett ist seitens des Teilnehmers besondere Vorsicht anzuwenden, da bei rutschigen Steinen und unterschiedlichen Strömungsverhältnissen mit dem Wegbewegen des Systems zu rechnen ist und damit erhöhte Verletzungsgefahr besteht

  1. Abbruch

Aus Gründen der Sicherheit auch der anderen Teilnehmer an einer Surf-Session muss ausdrücklich vorbehalten bleiben, dass die Surfcoaches vor Ort nach eigener professioneller Einschätzung erforderlichenfalls eine Surf-Session abbrechen oder einzelnen Teilnehmern (etwa bei Problemen, Sicherheitsrisiken, unzureichender Eigenausrüstung etc) die weitere Teilnahme verweigern. Surf-Sessions können seitens des Veranstalters auch nach Beginn abgebrochen oder im Ablauf geändert werden, wenn Witterungsbedingungen, Strömungen, die Gefahr erhöhten Treibgutaufkommens, behördliche Maßnahmen oder Vorgaben, höhere Gewalt, Sicherheitsgründe oder andere Gründe dies erfordern.

  1. Rettungsmaßnahmen

Müssen Dritte zur Unterstützung des Teilnehmers aufgeboten werden (z.B. Rettungsdienste), sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer (der Unfallversicherung des Teilnehmers) selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen.

  1. Haftung

Der Veranstalter (sowie dessen Organe, Arbeitnehmer, Vertreter, Beauftragten oder Erfüllungsgehilfen) haften nicht für einen bestimmten Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis, welches sich der Teilnehmer allenfalls von der Surf-Session erhofft oder erwartet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse und Auswirkungen desselben Kursangebots bei verschiedenen Teilnehmern aufgrund nicht steuerbarer Faktoren (wie etwa körperliche Verfassung, Gesundheitszustand, Fitness) durchaus variieren können.

Der Veranstalter (sowie dessen Organe, Arbeitnehmer, Vertreter, Beauftragten oder Erfüllungsgehilfen) haftet dem Teilnehmer gegenüber für Sachschäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – gleich aus welchem Rechtsgrund; die Haftung für Personenschäden aufgrund Verschuldens ist nicht beschränkt. Der Veranstalter (sowie dessen Organe, Arbeitnehmer, Vertreter, Beauftragten oder Erfüllungsgehilfen) haften dem Teilnehmer nicht für im Rahmen von Surf-Sessions abhandengekommene Sachen, Beschädigungen an Kleidung, Material oder dergleichen.

  1. Gruppenveranstaltungen

Ist der Teilnehmer Organisator einer Gruppenveranstaltung, hat er jedem Mitglied der Gruppe explizit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zur Kenntnis zu bringen. Insbesondere versichert der Teilnehmer als Organisator der Gruppenveranstaltung, dass die Gruppenmitglieder die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen.










    Bitte hier unterschreiben



    (Bei Minderjährigen zusätzlich die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters)